Für einen Betrieb, dessen Kunden aus der Umgebung kommen, ist das Google-Unternehmensprofil in aller Regel wirksamer als jede Maßnahme an der eigenen Website — und es kostet nichts. Es speist den Kasten mit der Karte, der bei örtlichen Suchen über den gewöhnlichen Treffern steht, und es ist das, was Leute ansehen, bevor sie anrufen.
Der Eintrag ist schnell angelegt. Die Arbeit steckt in der Bestätigung und in der Pflege danach.
Anlegen
Der Einstieg führt über business.google.com/create. Sie brauchen ein Google-Konto — nehmen Sie eines, das dem Betrieb gehört und nicht das private einer Mitarbeiterin.
- Unternehmensnamen eingeben. Genau so, wie er am Gebäude steht — dazu gleich mehr.
- Kategorie suchen. Sie ist wichtiger als fast alles andere, weil Google daran festmacht, bei welchen Suchen Sie überhaupt in Frage kommen.
- Angeben, ob Kunden zu Ihnen kommen können.
- Adresse eintragen oder die Markierung auf der Karte setzen.
- Einzugsgebiet festlegen, falls Sie zu den Kunden fahren.
- Telefonnummer und Adresse der Website eintragen.
- Bestätigung starten.
Neben der Hauptkategorie sind bis zu neun weitere möglich. Nehmen Sie so wenige wie möglich und so genaue wie möglich: Kategorien sind keine Schlagwortliste, und wer alles anhakt, wird für nichts als zuständig erkannt.
Häufig existiert bereits ein Eintrag, den Google aus anderen Quellen erzeugt hat, oder ein früherer Dienstleister hat ihn angelegt. Suchen Sie zuerst in Google Maps nach Name und Ort. Gibt es den Eintrag, beanspruchen Sie ihn über „Inhaberschaft geltend machen“, statt ein zweites Profil anzulegen — zwei Profile für denselben Standort sind ein Richtlinienverstoß. Hat jemand anderes das Profil, können Sie Zugriff anfordern; der bisherige Inhaber hat dann drei Tage Zeit zu antworten.
Die Bestätigung
Ohne sie ist das Profil kaum sichtbar, und Fotos erscheinen gar nicht. Welches Verfahren Ihnen angeboten wird, bestimmt Google — wählen können Sie es nicht. Möglich sind Telefon oder SMS, E-Mail, ein Videoanruf, eine Postkarte oder ein aufgezeichnetes Video.
- Postkarte: Der Code kommt üblicherweise binnen zwei Wochen und ist danach 30 Tage gültig. Wichtig: Fordern Sie bei Verzögerung keinen neuen Code an — der alte verfällt dadurch, und es dauert von vorn.
- Video: Mindestens 30 Sekunden, live aufgenommen, ungeschnitten. Zu zeigen sind der Standort mit Straßenschild oder Hausnummer, der Firmenname an etwas fest Installiertem und dass Sie hier tatsächlich etwas zu sagen haben — etwa der Zugang zu Bereichen, in die keine Kunden kommen. Wer keinen festen Standort hat, zeigt stattdessen Werkzeug, Fahrzeug und Geschäftsunterlagen. Die Prüfung dauert bis zu fünf Arbeitstage.
Scheitert die Bestätigung, gibt es für Nutzer in Deutschland ein Einspruchsverfahren; die Entscheidung kommt üblicherweise innerhalb von fünf Arbeitstagen.
Für Betriebe, die zum Kunden fahren
Das ist der Fall, der die meisten Fragen aufwirft — Handwerker, Pflegedienste, IT-Dienstleister. Google nennt das ein Unternehmen ohne festen Standort in einem Einzugsgebiet.
Wenn an Ihrer Geschäftsadresse keine Kunden empfangen werden, sollen Sie die Adresse ausblenden. Angezeigt wird dann nur das Gebiet, in dem Sie arbeiten. Das ist keine Notlösung, sondern der vorgesehene Weg, und es schützt Sie davor, Kundenbesuche an einer Privatadresse zu bekommen.
- Das Einzugsgebiet wird über Orte, Postleitzahlen oder Regionen festgelegt, nicht über einen Radius.
- Höchstens 20 Gebiete, und als Richtwert nicht weiter entfernt als etwa zwei Fahrstunden.
- Änderungen daran können bis zu 48 Stunden brauchen, bis sie sichtbar sind.
Ein Postfach oder ein gemietetes virtuelles Büro ist als Adresse nicht zulässig — Profile mit solchen Adressen werden deaktiviert. Ein Arbeitsplatz im Coworking geht nur, wenn dort dauerhaft Ihr Schild hängt, während der Öffnungszeiten jemand von Ihnen da ist und Kunden empfangen werden. Und ein Homeoffice ohne sichtbares Schild ist kein Standort mit Kundenverkehr, sondern ein Betrieb ohne festen Standort.
Der Name: die häufigste Ursache für Ärger
In den Unternehmensnamen gehört der Unternehmensname — nichts sonst. Nicht zulässig sind unter anderem:
- Leistungen oder Ortsangaben als Zusatz, also kein „Müller Elektro Notdienst Frankfurt 24h“;
- Slogans, Telefonnummern, Internetadressen und Öffnungszeiten;
- durchgehende Großschreibung und Sonderzeichen.
Es ist verführerisch, hier Suchbegriffe unterzubringen, und es wirkt kurzfristig sogar. Nur kostet es im Zweifel das ganze Profil: Google lehnt Änderungen ab, schränkt das Profil ein oder deaktiviert es — und im schlimmsten Fall trifft eine Kontosperre alle verknüpften Profile.
Bewertungen
Bewertungen wirken doppelt: Sie sind ein Ranking-Signal, und sie sind das, was Menschen tatsächlich lesen. Sie dürfen ausdrücklich darum bitten — Google stellt dafür sogar einen Link und einen QR-Code bereit, zu finden im Profil unter den Rezensionen.
Verboten ist dagegen alles, was die Auswahl oder den Inhalt beeinflusst:
- Anreize jeder Art — Rabatte, Geschenke, Gutschriften, auch für das Ändern einer schlechten Bewertung;
- gekaufte Bewertungen;
- nur zufriedene Kunden zu fragen und unzufriedene auf einem anderen Weg abzufangen. Das ist ein eigener Verstoß und verbreiteter, als man denkt — manche Bewertungswerkzeuge sind genau dafür gebaut;
- Bewertungen von Mitarbeitern, Angehörigen oder aus dem eigenen Umfeld.
Die Folgen reichen vom Entfernen der Bewertungen bis zu einem öffentlich sichtbaren Warnhinweis am Profil, der auf entfernte gefälschte Bewertungen hinweist. Das ist schädlicher als jede schlechte Bewertung.
Eine unfaire Bewertung loswerden
Melden können Sie sie über das Profil oder Googles Werkzeug zum Verwalten von Bewertungen. Wichtig ist die Erwartung: Google entfernt keine Bewertung, weil sie negativ oder ungerecht ist. Entfernt wird nur, was gegen die Richtlinien verstößt — Spam, Beleidigungen, erfundene Vorgänge ohne jeden Kundenkontakt, persönliche Daten. Konflikte zwischen Betrieb und Kunde schlichtet Google nicht.
Die bessere Antwort ist deshalb meist die Antwort. Sachlich, kurz, ohne Rechtfertigung, mit einem konkreten Angebot zur Klärung — sie richtet sich nicht an den Verfasser, sondern an die nächsten fünfzig Leute, die das lesen. Und geben Sie dabei nie Details preis, die den Kunden identifizieren; das ist ausdrücklich untersagt.
Was das lokale Ranking bestimmt
Google nennt drei Faktoren offen: Relevanz (wie gut das Profil zur Suche passt), Entfernung (wie nah Sie am Suchenden sind) und Bekanntheit (wie bekannt Ihr Betrieb ist, unter anderem aus Verweisen anderer Websites sowie Zahl und Güte der Bewertungen).
Daraus folgt zweierlei. Erstens lässt sich die Platzierung nicht kaufen — Google sagt das ausdrücklich, und jeder Anruf, der Ihnen etwas anderes verspricht, ist ein Verkaufsgespräch. Zweitens ist Vollständigkeit der Hebel, den Sie selbst in der Hand haben: Google schreibt selbst, dass Profile mit vollständigen und korrekten Angaben eher in lokalen Ergebnissen erscheinen.
Die Pflege, die sich lohnt
- Öffnungszeiten aktuell halten, besonders an Feiertagen. Google bietet dafür besondere Zeiten an; ab sieben Tagen Schließung gehört der Betrieb als vorübergehend geschlossen gekennzeichnet. Nichts ärgert Kunden zuverlässiger als eine verschlossene Tür trotz „geöffnet“.
- Beschreibung, bis zu 750 Zeichen, ohne Internetadressen.
- Echte Fotos — Werkstatt, Team, fertige Arbeiten. Sie schlagen jedes Katalogbild.
- Leistungen eintragen, falls Ihre Kategorie das anbietet. Für Dienstleister ist das die Stelle, an der das Angebot konkret wird.
- Beiträge für Aktuelles, Angebote und Veranstaltungen. Telefonnummern gehören dort nicht hinein; ohne eigenen Zeitraum werden sie nach sechs Monaten archiviert.
Der Chat und die Anrufliste wurden im Juli 2024 eingestellt. Die von Google erstellten Mini-Websites gibt es seit März 2024 ebenfalls nicht mehr; wer damals eine hatte, braucht seitdem eine eigene Website. In vielen Anleitungen im Netz stehen beide noch.
Stand: 2026-09-22. Die Angaben habe ich zu diesem Zeitpunkt anhand der Dokumentation der jeweiligen Hersteller geprüft. Anbieter ändern Adressen, Bezeichnungen und Menüwege ohne Ankündigung; prüfen Sie im Zweifel die Angaben Ihres Anbieters. Wer an fremden Systemen arbeitet, braucht die Erlaubnis des Betreibers.