KI-Texte auf der eigenen Website — was Google tatsächlich sagt.

Warum Google KI-Texte nicht abstraft, massenhaft erzeugte Seiten aber sehr wohl, und was das für Stadtseiten, Kennzeichnung und die eigene Arbeit heißt.

„Straft Google KI-Texte ab?“ Die kurze Antwort lautet nein, und sie führt in die Irre, wenn man bei ihr stehen bleibt. Google bewertet einen Text nicht danach, ob ein Mensch oder eine Maschine ihn geschrieben hat, sondern danach, ob er jemandem weiterhilft. Wer mit KI viele austauschbare Seiten ohne Mehrwert erzeugt, kann trotzdem gegen Googles Spam-Richtlinien verstoßen — genau so, als hätte er sie von Hand geschrieben.

Ich arbeite selbst mit KI, auch beim Bau von Websites. Was folgt, ist das, was Google dazu tatsächlich schreibt, und was daraus für eine kleine Website folgt.

Was Google dazu sagt

Die Grundhaltung steht in einem Beitrag, den Google am 8. Februar 2023 auf seinem Blog für Website-Betreiber veröffentlicht hat, dem „Leitfaden der Google Suche zu KI-generierten Inhalten“. Die Kernsätze:

  • Der Fokus liegt auf der Qualität von Inhalten, nicht darauf, wie sie produziert werden.
  • Die angemessene Nutzung von KI oder Automatisierung verstößt nicht gegen Googles Richtlinien.
  • Wer Automatisierung einschließlich KI nutzt, um Inhalte mit dem Hauptzweck zu erzeugen, das Ranking zu manipulieren, verstößt gegen die Spam-Richtlinien.
  • KI bringt einem Inhalt keinen besonderen Vorteil. Es geht nur um den Inhalt.

Seit Mai 2025 gibt es dazu eine eigene Seite in Googles Dokumentation. Dort steht, dass generative KI besonders beim Recherchieren und beim Strukturieren eigener Inhalte nützlich sein kann, und dass es auf Richtigkeit, Qualität und Relevanz ankommt — ausdrücklich auch bei Seitentitel, Meta-Beschreibung und Alternativtexten für Bilder. Im Mai 2026 ist Google in seinem Leitfaden zu den KI-Funktionen der Suche noch deutlicher geworden: Man solle nicht einfach wiederholen, was andere im Netz schon gesagt haben oder was ein KI-Modell leicht selbst erzeugen könnte.

Die Grenze: massenhaft erzeugte Inhalte

Die Regel, die Google selbst im Zusammenhang mit KI-Inhalten nennt, heißt in seinen deutschen Spam-Richtlinien Missbrauch mit massenhaft generierten Inhalten, im Englischen scaled content abuse. An anderen Stellen übersetzt Google sie auch als „Missbrauch mit in großem Umfang generierten Inhalten“. Sie gilt seit dem 5. März 2024; an diesem Tag hat Google sie zusammen mit zwei weiteren Regeln eingeführt.

Gemeint ist, dass viele Seiten in erster Linie erstellt werden, um das Ranking zu manipulieren, und nicht, um Nutzern zu helfen — meist große Mengen nicht origineller Inhalte mit wenig oder gar keinem Mehrwert. Googles Beispiele:

  • mit generativer KI oder ähnlichen Werkzeugen viele Seiten erzeugen, ohne Nutzern einen Mehrwert zu bieten;
  • fremde Inhalte abgreifen und automatisch umschreiben, etwa durch Synonyme oder Übersetzung;
  • Inhalte verschiedener Seiten ohne Mehrwert zusammensetzen;
  • viele Seiten, die für Leser kaum Sinn ergeben, aber Suchbegriffe enthalten.

Entscheidend ist ein Satz aus der Ankündigung: Die Regel gilt unabhängig davon, ob die Inhalte durch Automatisierung, von Menschen oder in einer Mischung aus beidem entstehen. Es geht also nicht um KI, sondern um Masse ohne Wert. Der Leitfaden vom Mai 2026 nennt dazu einen Fall, der auch kleine Betriebe betrifft: für jede denkbare Variante einer Suchanfrage eine eigene Seite zu bauen. Geschieht das in erster Linie, um das Ranking oder KI-Antworten zu manipulieren, fällt es unter dieselbe Regel.

Stadtseiten, die sich nur im Ortsnamen unterscheiden

Mit KI ist schnell erledigt, was früher Stunden gekostet hat: dieselbe Leistungsseite für zwanzig Orte der Umgebung, jeweils mit ausgetauschtem Ortsnamen. Genau dafür hat Google eine eigene Regel, den Missbrauch von Brückenseiten. Gemeint sind Seiten, die für bestimmte, ähnliche Suchanfragen erstellt werden und Nutzer auf Zwischenseiten führen, die weniger hilfreich sind als das eigentliche Ziel. Als Beispiel nennt Google ausdrücklich mehrere Domains oder Seiten, die auf bestimmte Regionen oder Städte ausgerichtet sind und Nutzer alle zur selben Seite leiten.

Mein Maßstab dafür ist einfach: Eine Seite für einen Ort hat nur dann eine Berechtigung, wenn sie für diesen Ort etwas Eigenes zu sagen hat, das auf der Hauptseite fehlt. Wenn sich die Texte nur im Ortsnamen unterscheiden, gehören sie zusammengelegt.

Wer, wie, warum — und die Frage der Kennzeichnung

In seiner Anleitung „Hilfreiche, vertrauenswürdige, nutzerorientierte Inhalte erstellen“ schlägt Google drei Fragen an jeden Inhalt vor:

  • Wer hat ihn erstellt? Google empfiehlt dringend korrekte Angaben zum Urheber, etwa eine Autorenzeile, wo Leser sie erwarten.
  • Wie ist er entstanden? Dazu zählt Google ausdrücklich auch KI-generierte und KI-unterstützte Inhalte. Wer Inhalte weitgehend automatisiert erzeugt, soll sich fragen, ob das für Besucher erkennbar ist und ob er erklärt, wie und warum Automatisierung eingesetzt wurde.
  • Warum gibt es ihn? Nach Google die vielleicht wichtigste Frage. Ist der Hauptzweck, das Ranking zu manipulieren, ist das ein Verstoß gegen die Spam-Richtlinien.

Eine allgemeine Pflicht, KI-Unterstützung zu kennzeichnen, formuliert Google für Texte nicht. Es empfiehlt einen Hinweis dort, wo Leser sich vernünftigerweise fragen würden, wie etwas entstanden ist. Die KI als Autor anzugeben, hält Google für wahrscheinlich nicht den besten Weg. Das alles betrifft nur Googles Sicht; ob für einen Text gesetzliche Kennzeichnungspflichten gelten, ist eine eigene, rechtliche Frage. Strenger ist es für Onlineshops: Nach Googles Merchant-Center-Richtlinien müssen KI-erzeugte Produktbilder entsprechende Metadaten tragen und KI-erzeugte Produkttitel und -beschreibungen gesondert gekennzeichnet werden.

E-E-A-T und die Qualitätsbewerter

E-E-A-T steht für Experience, Expertise, Authoritativeness, Trustworthiness — Erfahrung, Sachkompetenz, Autorität und Vertrauenswürdigkeit. Am wichtigsten ist laut Google die Vertrauenswürdigkeit. E-E-A-T selbst ist nach Googles Angabe kein bestimmter Ranking-Faktor; Googles Systeme ziehen aber eine Mischung von Faktoren heran, mit denen sich Inhalte mit diesen Eigenschaften erkennen lassen.

Ausführlich beschrieben ist E-E-A-T in den Richtlinien für Googles Qualitätsbewerter, die prüfen, ob Änderungen an der Suche wie gewünscht wirken. Ihre Urteile fließen nach Googles Angabe nicht direkt in das Ranking ein. Lesenswert sind die Richtlinien trotzdem, weil sie zeigen, was Google unter Qualität versteht. In der Fassung vom 23. Januar 2025 kamen erstmals ausdrückliche Passagen zu generativer KI hinein, und sie stehen auch in der aktuellen vom 11. September 2025:

  • Die niedrigste Bewertung gilt, wenn der Hauptinhalt einer Seite ganz oder fast ganz kopiert, umformuliert, automatisch oder per KI erzeugt ist — mit wenig bis keinem Aufwand, wenig bis keiner Originalität und wenig bis keinem Mehrwert.
  • Zugleich heißt es dort, dass die Verwendung generativer KI allein weder über den Aufwand noch über die Qualität einer Seite entscheidet.
  • Erfundene Autorenprofile, etwa mit KI-generierten Porträts, um KI-Texte als menschlich erscheinen zu lassen, gelten als Täuschung und bekommen ebenfalls die niedrigste Bewertung.

Was daraus für die eigene Website folgt

  1. KI als Werkzeug, nicht als Autor. Für Gliederung, ersten Entwurf und Formulierung ist sie eine echte Hilfe. Wie man sie so anweist, dass Brauchbares herauskommt, steht in Richtig prompten.
  2. Jede Angabe prüfen. Nach meiner Erfahrung liegen KI-Texte am häufigsten bei Zahlen, Fristen, Preisen und Zuschreibungen daneben. Was Sie nicht selbst belegen können, fliegt raus.
  3. Das hineinschreiben, was nur Sie wissen. Typische Fälle aus Ihrem Alltag, Ihre Preise, Ihre Abläufe, eigene Fotos. Das weiß kein Modell, und genau das nennt Google in seinem Leitfaden von 2026 als einzigartige Perspektive, etwa die Bewertung aus erster Hand.
  4. Lieber zehn gute Seiten als hundert ähnliche. Keine Seiten pro Suchbegriffsvariante, keine Stadtseiten mit ausgetauschtem Ortsnamen.
  5. Titel, Beschreibung und Alternativtexte mitprüfen. Die schreibt die KI gern gleich mit, und sie erscheinen in den Suchergebnissen.

Ob KI-Systeme wie ChatGPT Ihre Seite überhaupt lesen und zitieren können, ist eine eigene Frage — dazu Website für KI-Systeme auffindbar machen.

Stand: 2026-09-29. Die Angaben habe ich zu diesem Zeitpunkt anhand der Dokumentation der jeweiligen Hersteller geprüft. Anbieter ändern Adressen, Bezeichnungen und Menüwege ohne Ankündigung; prüfen Sie im Zweifel die Angaben Ihres Anbieters. Wer an fremden Systemen arbeitet, braucht die Erlaubnis des Betreibers.

Fragen

Häufige Fragen zu KI-Texten und Google

Schadet es, wenn ich bestehende Texte mit KI überarbeiten lasse?

Nicht, weil KI beteiligt ist. Google schreibt, dass die Nutzung von KI einem Inhalt keine besonderen Vorteile bringt — es gehe nur um den Inhalt. Umgekehrt gilt das auch: Bewertet wird das Ergebnis. Prüfen Sie danach vor allem, ob alle Angaben noch stimmen.

Darf ich KI-erzeugte Bilder verwenden?

Ja. Für automatisch erzeugte Inhalte rät Google, anzugeben, wie sie entstanden sind, und nennt als Beispiel Bildmetadaten. Enthält ein Bild C2PA-Metadaten, kann Google daraus auslesen, wie es entstanden ist, und das unter „Infos zu diesem Bild“ anzeigen. Wer Produkte über das Google Merchant Center anbietet, muss KI-erzeugte Produktbilder über Metadaten als solche kennzeichnen.

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Wenn Sie wissen wollen, woran es bei Ihnen hängt, sehe ich mir Ihren Auftritt an und sage Ihnen ehrlich, was zuerst drankommt. Schreiben Sie mir in ein paar Sätzen, worum es geht — ich melde mich mit einer ehrlichen Einschätzung.